Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen |
Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen
Mit dem Gesundheitsbereich und den nordrhein-westfälischen Landesverbänden des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte haben wir uns auf folgende Empfehlungen verständigt:
Vorabhinweis
Die folgenden Empfehlungen beziehen sich auf Krankheitssymptome, die im Zusammenhang mit einer akuten, infektiösen und ansteckenden Erkrankung stehen oder auf eine solche hindeuten. Sie gelten nicht für diagnostizierte oder im Einzelfall bei Eltern und Einrichtung oder Kindertagespflegestelle bekannte, nicht-infektiöse chronische Erkrankungen wie beispielsweise Asthma, Allergien, Heuschnupfen oder Neurodermitis. Diese Kinder sind, wenn sie keine anderen oder neuen Symptome haben, in die Betreuung aufzunehmen.
Kranke Kinder
Ganz grundsätzlich gilt: Kinder mit Fieber' und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden. Treten die Symptome in der Kindertagesbetreuung auf, sind die Kinder von ihren Eltern abzuholen. Die Kinder sollen sich zu Hause auskurieren und ggf. einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt vorgestellt werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich. Dies galt vor der Pandemie und es gilt auch in Zeiten der Pandemie.
Vor dem Hintergrund des nicht einzuhaltenden Abstandsgebots in Kindertagesbetreuungsangeboten können die Einrichtungen zum Schutz der Beschäftigten und die Kindertagespflegepersonen diesen Grundsatz konsequenter anwenden als sie es vor der Pandemie getan haben.
Ein besonderes Augenmerk ist auf Symptome zu legen, die auch für eine COVID-19 Erkrankung kennzeichnend sein können (wie z.B. Fieber, trockener Husten, Atemnot, Halsschmerzen, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Muskel- und Gliederschmerzen). Eltern sind in der Verantwortung, die Symptome ggf. ärztlich abzuklären.
Umgang mit Schnupfen
Auch Schnupfen kann nach Aussage des RKI zu den Symptomen einer COVID-19-Erkrankung gehören. Angesichts der Häufigkeit einfachen Schnupfens/laufender Nase bei Kindern empfehlen wir folgendes Vorgehen: Im Falle einer laufenden Nase ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Kindes sollte zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden, ob weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzukommen. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder in der Kindertageseinrichtung oder Kindertages-pflegestelle betreut werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich.
Entscheidung im Rahmen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
Die Eltern sind in der Verantwortung, den Gesundheitszustand ihres Kindes einzuschätzen, bevor sie es in die Kindertag'esbetreuung bringen. Die Einrichtung oder Kindertagespflegeperson kann die Betreuung ablehnen, solange das Kind aus ihrer Sicht Krankheitssymptome zeigt, die eine verantwortungsvolle Betreuung ausschließen. Allerdings verbietet diese Empfehlung nicht, Kinder mit Krankheitssymptomen zu betreuen, wenn die Einrichtung oder die Kindertagespflegeperson dies so entscheidet. Im Rahmen einer vertrauensvollen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft sollen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen gemeinsam mit den Eltern zu verantwortbaren Regelungen kommen.