Blog Post

Wann muss mein Kind zuhause bleiben?

  • von Silke Höhner
  • 25 Jan., 2021

Dies ist ein Untertitel für Ihren neuen Beitrag

Ministerium für Kinder, Familie,

Flüchtlinge und Integration

des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Mit dem Gesundheitsbereich und den nordrhein-westfälischen Landesverbänden des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte haben wir uns auf folgende Empfehlungen verständigt:

Vorabhinweis

Die folgenden Empfehlungen beziehen sich auf Krankheitssymptome, die im Zusammenhang mit einer akuten, infektiösen und ansteckenden Erkrankung stehen oder auf eine solche hindeuten. Sie gelten nicht für diagnostizier­te oder im Einzelfall bei Eltern und Einrichtung oder Kindertagespflegestelle bekannte, nicht-infektiöse chronische Erkrankungen wie beispielsweise Asthma, Allergien, Heuschnupfen oder Neurodermitis. Diese Kinder sind, wenn sie keine anderen oder neuen Symptome haben, in die Betreuung aufzunehmen.

Kranke Kinder

Ganz grundsätzlich gilt: Kinder mit Fieber' und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden. Treten die Symptome in der Kindertagesbetreuung auf, sind die Kinder von ihren Eltern abzuholen. Die Kinder sollen sich zu Hause auskurieren und ggf. einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt vorgestellt werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich. Dies galt vor der Pandemie und es gilt auch in Zeiten der Pandemie.

Vor dem Hintergrund des nicht einzuhaltenden Abstandsgebots in Kindertagesbetreuungsangeboten können die Einrichtungen zum Schutz der Beschäftigten und die Kindertagespflegepersonen diesen Grundsatz konsequenter anwenden als sie es vor der Pandemie getan haben.

Ein besonderes Augenmerk ist auf Symptome zu legen, die auch für eine COVID-19 Erkrankung kennzeichnend sein können (wie z.B. Fieber, trockener Husten, Atemnot, Halsschmerzen, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Muskel- und Gliederschmerzen). Eltern sind in der Verantwortung, die Symptome ggf. ärztlich abzuklären.

Umgang mit Schnupfen

Auch Schnupfen kann nach Aussage des RKI zu den Symptomen einer COVID-19-Erkrankung gehören. Angesichts der Häufigkeit einfachen Schnupfens/laufender Nase bei Kindern empfehlen wir folgendes Vorgehen: Im Falle einer laufenden Nase ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Kindes sollte zu­nächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden, ob weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzukommen. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder in der Kindertageseinrichtung oder Kindertages-pflegestelle betreut werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich.

Entscheidung im Rahmen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

Die Eltern sind in der Verantwortung, den Gesundheitszustand ihres Kindes einzuschätzen, bevor sie es in die Kindertag'esbetreuung bringen. Die Einrichtung oder Kindertagespflegeperson kann die Betreuung ablehnen, solange das Kind aus ihrer Sicht Krankheitssymptome zeigt, die eine verantwortungsvolle Betreuung ausschließen. Allerdings verbietet diese Empfehlung nicht, Kinder mit Krankheitssymptomen zu betreuen, wenn die Einrichtung oder die Kindertagespflegeperson dies so entscheidet. Im Rahmen einer vertrauensvollen Bildungs- und Erziehungs­partnerschaft sollen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen gemeinsam mit den Eltern zu verantwortbaren Regelungen kommen.


von Silke Höhner 25 Jan., 2021

Ministerium für Kinder, Familie,

Flüchtlinge und Integration

des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Mit dem Gesundheitsbereich und den nordrhein-westfälischen Landesverbänden des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte haben wir uns auf folgende Empfehlungen verständigt:

Vorabhinweis

Die folgenden Empfehlungen beziehen sich auf Krankheitssymptome, die im Zusammenhang mit einer akuten, infektiösen und ansteckenden Erkrankung stehen oder auf eine solche hindeuten. Sie gelten nicht für diagnostizier­te oder im Einzelfall bei Eltern und Einrichtung oder Kindertagespflegestelle bekannte, nicht-infektiöse chronische Erkrankungen wie beispielsweise Asthma, Allergien, Heuschnupfen oder Neurodermitis. Diese Kinder sind, wenn sie keine anderen oder neuen Symptome haben, in die Betreuung aufzunehmen.

Kranke Kinder

Ganz grundsätzlich gilt: Kinder mit Fieber' und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden. Treten die Symptome in der Kindertagesbetreuung auf, sind die Kinder von ihren Eltern abzuholen. Die Kinder sollen sich zu Hause auskurieren und ggf. einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt vorgestellt werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich. Dies galt vor der Pandemie und es gilt auch in Zeiten der Pandemie.

Vor dem Hintergrund des nicht einzuhaltenden Abstandsgebots in Kindertagesbetreuungsangeboten können die Einrichtungen zum Schutz der Beschäftigten und die Kindertagespflegepersonen diesen Grundsatz konsequenter anwenden als sie es vor der Pandemie getan haben.

Ein besonderes Augenmerk ist auf Symptome zu legen, die auch für eine COVID-19 Erkrankung kennzeichnend sein können (wie z.B. Fieber, trockener Husten, Atemnot, Halsschmerzen, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Muskel- und Gliederschmerzen). Eltern sind in der Verantwortung, die Symptome ggf. ärztlich abzuklären.

Umgang mit Schnupfen

Auch Schnupfen kann nach Aussage des RKI zu den Symptomen einer COVID-19-Erkrankung gehören. Angesichts der Häufigkeit einfachen Schnupfens/laufender Nase bei Kindern empfehlen wir folgendes Vorgehen: Im Falle einer laufenden Nase ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Kindes sollte zu­nächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden, ob weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzukommen. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder in der Kindertageseinrichtung oder Kindertages-pflegestelle betreut werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich.

Entscheidung im Rahmen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

Die Eltern sind in der Verantwortung, den Gesundheitszustand ihres Kindes einzuschätzen, bevor sie es in die Kindertag'esbetreuung bringen. Die Einrichtung oder Kindertagespflegeperson kann die Betreuung ablehnen, solange das Kind aus ihrer Sicht Krankheitssymptome zeigt, die eine verantwortungsvolle Betreuung ausschließen. Allerdings verbietet diese Empfehlung nicht, Kinder mit Krankheitssymptomen zu betreuen, wenn die Einrichtung oder die Kindertagespflegeperson dies so entscheidet. Im Rahmen einer vertrauensvollen Bildungs- und Erziehungs­partnerschaft sollen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen gemeinsam mit den Eltern zu verantwortbaren Regelungen kommen.


von Silke Höhner 18 Feb., 2020
Durch Unterstützungsgelder der Bezirksstelle Bochum-Ost und der engagierten Hilfe unserer Eltern haben wir jetzt ein Außenatelier.
Hier können unsere Kinder mit Holz arbeiten.
von Silke Höhner 23 Aug., 2019
Unser altes, kleines Gartenhaus war schon schief und morsch und unsere Fahrzeuge hatten nicht genug Platz in ihm.
Also haben wir vor einigen Jahren ein Plastikhaus dazugekauft damit unsere Fahrzeuge sicher im trockenen stehen können.
Unser Holzhaus wurde immer wackeliger und schiefer und wir mussten eine gute Lösung finden für die nächsten Jahre.
Jetzt wurde unser altes Holzhaus abgebaut, der Boden aufgefräßt, eine Bodenplatte gegossen und ein Haus aus Beton und Stein aufgebaut.
Bald ist es fertig.
von Silke Höhner 17 Juni, 2019
Wir sind eine evangelische Kindertagesstätte. Aus diesem Grund thematisieren wir die Inhalte der christlichen Feiertage mit unseren Kindern und informieren alle Familien mit unseren Aushängen über die aktuellen Feiertage und Gottesdienstzeiten.
In unserer Einrichtung sind viele Kinder aus muslimischen Familien, so informieren wir auch über muslimische Feiertage.
Hier finden sie unsere Aushänge zu den Feiertagen. Die Reihenfolge stimmt nicht unbedingt mit der Abfolge im Kalenderjahr überein, da viele Feiertage keine festen Daten haben sondern in jedem Jahr zu einer anderen Zeit stattfinden.
von Silke Höhner 09 Jan., 2019
Es wurde bereits zum hundertjährigen Jubiläum (1983) über eine Baumaßnahme für diesen Kindergarten gesprochen.
In den Jahren danach gab es immer wieder Überlegungen.
2014 war die Situation in den Kitaräumen der Eislebener Straße 3-5 für Kinder und Mitarbeiter*innen nicht mehr länger tragbar. Es stand eine komplette Schließung der Einrichtung im Raum.
Im Herbst 2014 stellte die Stadt Bochum das Spielplatzgelände (Gelände direkt neben der Kita) zur Verfügung und errichtete aus Containern neue Räume für unsere Kita.
In den Weihnachtsfereien 2014 stemmten die Mitarbeiter*innen, unterstützt von einigen Eltern den Kitaumzug.
So konnten alle Kinder direkt nach der Weihnachtsschließzeit ihren "neuen Kindergarten" erobern.
Die Container sollten für ein Jahr unser provisorisches Haus sein.
Der Architekt und die Gemeinde (Bauherren) fertigten die Baupläne für die neue 4-Gruppige Kita.
Es gab viele Treffen mit dem Jugendamt, der Denkmalbehörde, der Feuerwehr, dem Landesjugendamt und der Baubehörde.
Endlich war die Baugenehmigung da, es wurde eine Baufirma engagiert und es sollte schon bald losgehen.
Der große Bagger kam und das Haus Nummer 5 wurde abgerissen und wir konnten am Zaun zuschauen (2016).
Jetzt sollte es auch direkt weitergehen doch auf einmal musste ein neues Bodengutachten, ein neues Schadstoffgutachten des Hauses Nummer 3 erstellt werden und ermittelt werden ob nicht doch eine alte Bombe im Kitauntergrund liegen könnte.
Treffen über Treffen fanden statt, die Kosten stiegen immer weiter ohne das etwas gebaut wurde.
2019 es liegt ein neuer Kompromiss mit der Denkmalbehörde vor, die Gemeinde hat einen neuen Architekten und einen größeren Kredit.
Wieder einmal könnte es jetzt bald losgehen.
2020 Die Schadstoffsanierung der Eislebener Straße 3 wird durchgeführt.
Share by: